Die Inanspruchnahme unternehmensberatender Leistungen selbst ist durch öffentliche Zuschüsse förderfähig. Die entsprechenden Richtlinien stellen wir Ihnen zur Vorabinformation per Download zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass wir ohne Prüfung Ihres Vorhabens keine verbindliche Auskunft über die Möglichkeit einer Beratungsförderung geben können.
Existenzgründungsberatung
Die Beratung von Gründern oder Personen, die die Gründung eines Unternehmens oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens planen, kann teilweise öffentlich gefördert werden. So kann frühzeitig auf Beratungskompetenz zurückgegriffen werden, die Informationsdefizite ausgleicht und zur Risikominimierung der Gründung beitragen kann.
Existenzsicherungsberatung
Allgemeine Beratungen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu zwei Jahren nach Gründung des Unternehmens sind ebenfalls förderfähig. Sie ermöglichen die Hinzuziehung externen Sachverstandes in ersten kritischen Phasen eines jungen Unternehmens.
Allgemeine Beratung
Hierbei sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung förderfähig, die im Zusammenhang mit der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durch die deutsche Wiedervereinigung und den europäischen Binnenmarkt auftreten.
Umweltschutzberatung
Gefördert werden auch Beratungen, die die Bewältigung der sich für die Unternehmen im Allgemeinen aus der betrieblichen Notwendigkeit des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen ergebenden Problemstellungen.
Schulung von Existenzgründern und Führungskräften
Auch die Kosten der Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Existenzgründer oder für Führungskräfte sind förderfähig. Den Zuschuss erhält jedoch nur der Veranstalter der Schulungsmaßnahme, nicht aber der einzelne Teilnehmer. Über das Angebot entsprechender Maßnahmen informieren wir Sie gern persönlich.